für Arbeitnehmerüberlassung
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für sämtliche Verträge über Arbeitnehmerüberlassung zwischen der
A & Th Service GmbH,
Hansastraße 23 a, 59557 Lippstadt
– nachfolgend „Verleiher“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber
– nachfolgend „Entleiher“.
Abweichende Bedingungen des Entleihers werden nicht Vertragsbestandteil.
§2 Erlaubnis
Der Verleiher verfügt über eine unbefristete Erlaubnis gemäß § 1 AÜG.
§3 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die befristete Überlassung von Arbeitnehmern.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und überlassenem Arbeitnehmer wird nicht begründet.
Der Entleiher ist nicht berechtigt, den Arbeitnehmer außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereichs einzusetzen.
§4 Pflichten des Entleihers
Der Entleiher verpflichtet sich insbesondere:
Verstößt der Entleiher gegen diese Pflichten, stellt er den Verleiher von daraus entstehenden Schäden frei.
§5 Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zuschläge (Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Branchenzuschläge etc.) werden gesondert berechnet.
Maßgeblich sind die vom Entleiher unterzeichneten Stundennachweise.
Unterbleibt die Unterzeichnung, gelten die vom Verleiher erfassten Stunden als anerkannt, sofern nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird.
§6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug:
Der Verleiher ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Arbeitnehmer sofort abzuziehen.
§7 Equal Pay / Mehrkostenregelung
Der Entleiher verpflichtet sich, alle für Equal Pay und Equal Treatment erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Entstehen dem Verleiher aufgrund unrichtiger oder verspäteter Angaben Mehrkosten, trägt diese ausschließlich der Entleiher.
§8 Haftung
Der Verleiher haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl der Arbeitnehmer.
Für Schäden, die ein überlassener Arbeitnehmer beim Entleiher verursacht, haftet der Verleiher nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§9 Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann ein laufender Einsatz mit einer Frist von 5 Werktagen zum Wochenende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
§10 Abwerbung / Vermittlungsprovision
Überlassene Arbeitnehmer dürfen während des Einsatzes sowie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung nicht ohne Zustimmung des Verleihers eingestellt werden.
Im Falle einer Übernahme wird eine Vermittlungsprovision fällig:
Berechnungsgrundlage ist das vereinbarte Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.
§11 Höchstüberlassungsdauer
Der Entleiher ist verpflichtet, die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer gemäß § 1b AÜG zu beachten.
Etwaige Verstöße gehen zu Lasten des Entleihers.
§12 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Lippstadt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.